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Nachweis · Rechtssicher

Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Wenn Sie verkaufen, vermieten oder verpachten: Der Energieausweis ist Pflicht. Wir machen ihn rechtssicher nach GEG — als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, je nachdem, was für Ihre Immobilie zulässig und sinnvoll ist.

Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Was Sie am Ende haben
Sie haben rechtzeitig zum Besichtigungstermin einen rechtssicheren Energieausweis in der Hand — digital, fristgerecht, ohne Stress.
Ablauf

Schritt für Schritt.

01

Daten erfassen

Online-Fragebogen oder Vor-Ort: Baujahr, Fläche, Heizung, Dämmstand, ggf. Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre.

02

Prüfung Bedarf vs. Verbrauch

Wir prüfen, welcher Ausweis zulässig und sinnvoll ist. Ältere EFH unter 5 WE brauchen meist einen Bedarfsausweis.

03

Berechnung & Erstellung

Erstellung gemäß GEG mit allen vorgeschriebenen Inhalten — inkl. Modernisierungsempfehlungen.

04

Übergabe

Sie erhalten den Ausweis als digitales PDF und auf Wunsch in Papierform. Inkl. Erklärung der Klassen und Empfehlungen.

Leistungsumfang

Das ist drin

  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Rechtssicher nach aktuellem GEG
  • Inkl. Modernisierungsempfehlungen
  • Digitales PDF + Registrier-Nr. beim DIBt
  • 10 Jahre gültig
Förderung & Kontext

Wann reicht der Verbrauchs-, wann der Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweis: meist günstiger, basiert auf realen Verbräuchen der letzten 3 Jahre. Pflicht-Bedarfsausweis bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1. November 1977 — es sei denn, das Gebäude wurde auf Wärmeschutz-Niveau 1977 saniert.

  • Verbrauchsausweis günstiger als Bedarfsausweis
  • Pflichtangabe schon in der Anzeige
  • Bußgeld bei Verstoß gegen GEG-Pflichten möglich
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen.

Frage stellen

Bei Verkauf, Neuvermietung und Neuverpachtung. Er muss bereits in der Anzeige (Kennwerte) und spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen.

Bei Wohngebäuden ab 5 WE oder Bauantrag ab 1.11.1977 (oder entsprechend saniert) haben Sie die Wahl. Sonst ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

10 Jahre ab Ausstellung. Nach umfassender Sanierung empfehlen wir, ihn zu erneuern, weil die Werte deutlich besser werden.

Nein. Für die reine Eigennutzung besteht keine Pflicht. Erst bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.

Nächster Schritt

15 Minuten — und Sie wissen, ob wir der richtige Ansprechpartner sind.

Kostenfreies Erstgespräch ohne Verkaufsdruck. Wir hören zu und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
i.d.R. innerhalb 48 Std.