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Sanierungsfahrplan · DIN V 18599

Energieberatung mit Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599

Die Grundlage vor jeder Sanierung: Eine vollständige, normbasierte Analyse Ihres Gebäudes und ein geförderter Fahrplan, der Ihnen sagt, was sich wann lohnt.

Energieberatung mit Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599
Was Sie am Ende haben
Sie wissen am Ende, welche Sanierung zuerst sinnvoll ist, was sie voraussichtlich kostet, was sie spart und welche Förderung für Sie infrage kommt.
Ablauf

So gehen wir vor

01

Vor-Ort-Aufnahme

Wir kommen mit Messgeräten und Bauplänen, erfassen Hülle, Dach, Keller, Heizung, Lüftung, Verbräuche. Etwa 2–3 Stunden bei Ihnen vor Ort.

02

Berechnung & Modellierung

Vollständige DIN-V-18599-Berechnung: Wärmebedarf, Anlagenaufwandszahl, Primärenergie. Wir simulieren mehrere Sanierungsvarianten.

03

iSFP-Erstellung

Ihr individueller Sanierungsfahrplan: priorisierte Maßnahmen-Pakete, Kosten, Förderung, Einsparung. Alles in der offiziellen iSFP-Logik.

04

Persönliche Übergabe

Wir gehen den Fahrplan mit Ihnen Punkt für Punkt durch. Bis Sie alles verstehen. Inklusive Empfehlung zur Reihenfolge.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Vor-Ort-Begehung mit Bauteilbewertung
  • Vollständige Berechnung nach DIN V 18599
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung pro Maßnahme
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als PDF
  • Antrags-Unterstützung BAFA / KfW
  • Persönliches Abschlussgespräch (60–90 Min)
  • 12 Monate Unterstützung bei Rückfragen
Förderung & Kontext

Bis zu 50 % BAFA-Förderung und der iSFP-Bonus obendrauf

Die Energieberatung ist BAFA-gefördert: bis zu 50 % der Beratungskosten. Beauftragen Sie anschließend Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP, erhalten Sie zusätzlich 5 % iSFP-Bonus auf BEG-geförderte Einzelmaßnahmen — seit Juli 2026 ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 €, berechnet auf den Anteil darüber.

  • BAFA-Zuschuss: bis 50 % der Beratungskosten
  • iSFP-Bonus: +5 % auf Einzelmaßnahmen aus dem Fahrplan (ab 30.000 € Investitionsvolumen)
  • Honorar individuell nach Aufwand, vorab transparent
  • Antragstellung auf Wunsch komplett durch uns
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

Über die Lebensdauer einer Sanierung (15–30 Jahre) wirken Förderquoten, richtige Reihenfolge und vermiedene Fehlinvestitionen schnell im fünfstelligen Bereich. Die Beratung kostet einen Bruchteil davon.

5 % zusätzliche Förderung auf BEG-Einzelmaßnahmen, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) ausgewiesen ist. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus beim Einfamilienhaus erst ab 30.000 € förder­fähigen Ausgaben und nur für den Anteil darüber. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förder­fähigen Ausgaben, beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 €. Beispiel Gebäudehülle mit 60.000 € förder­fähigen Ausgaben: ohne iSFP 15 % auf 30.000 € = 4.500 € Förderung. Mit iSFP 15 % auf 60.000 € plus 5 % auf 30.000 € = 10.500 € — also 6.000 € mehr für dieselbe Maßnahme. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Grenzen je Wohn­einheit.

Nein. Der iSFP ist ein Plan, keine Verpflichtung. Sie entscheiden, welche Schritte Sie wann gehen. Der iSFP-Bonus gilt aber 15 Jahre — Sie können einzelne Maßnahmen verteilt umsetzen.

Vom Vor-Ort-Termin bis zum fertigen iSFP rechnen Sie mit 4–6 Wochen. In Ausnahmefällen schneller, wenn der Antrag eilt (z. B. vor Heizungsaustausch).

Wenn vorhanden: Baupläne, alte Energieausweise, Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Fotos von Heizung und Dachboden. Fehlt etwas, ist das auch in Ordnung. Wir messen und schätzen nachvollziehbar.

Der iSFP ist für bestehende Wohngebäude gedacht, für Neubauten gibt es ihn nicht. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten gelten andere Förderkonditionen — sprechen Sie uns an.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen