Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Auftragnehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der GLC Ingenieurbüro UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 Ismaning („Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen der Energieberatung und Baubiologie.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Anfragen und Anforderungen des Auftraggebers stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Der Auftragnehmer unterbreitet auf Basis der Anfrage ein schriftliches Angebot.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande, sofern zuvor ein schriftliches Angebot vorlag.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Gutachterleistungen in den Bereichen Energieberatung (u. a. Sanierungsfahrplan/iSFP nach DIN V 18599, Energieausweis, Autarkieberatung, Einzelmaßnahmenbegleitung) sowie Baubiologie (u. a. Schimmelgutachten nach UBA-Leitfaden, Raumluftmessungen, Materialproben, Jahrescheck). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Beratung und Begutachtung auf Grundlage der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Normen, Leitfäden und des aktuellen Stands der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Förderquote werden nicht geschuldet.

(3) Teilleistungen, die gesondert beauftragt werden (z. B. Laboranalysen durch Dritte), werden transparent ausgewiesen und vom Auftragnehmer koordiniert, jedoch nicht vom Auftragnehmer selbst erbracht. Eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt im Angebot.

(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können eine Anpassung der Vergütung begründen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot ausgewiesenen Betrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mündliche Preisangaben sind unverbindlich.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (gegenüber Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten (gegenüber Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 2,50 Euro je Mahnung geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Abschlagsrechnung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung zu stellen. Die Fälligkeit der Schlussrechnung tritt mit Übergabe des Abschlussberichts oder Gutachtens ein.

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, insbesondere: – Baupläne, Baubeschreibungen, Grundrisse und sonstige Bestandsunterlagen – Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre – Zugang zum Objekt zu vereinbarten Terminen – Angaben zu bekannten Schäden, Feuchteschäden oder Vorschadensereignissen

(2) Verzögert oder verhindert der Auftraggeber die Leistungserbringung durch unzureichende Mitwirkung, verlängert sich die vereinbarte Bearbeitungsfrist entsprechend. Mehrkosten, die durch mangelhafte Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler in Leistungsergebnissen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Genannte Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines verbindlichen Termins getroffen wurde.

(2) Der Auftragnehmer gerät erst in Verzug, wenn der Auftraggeber nach Fälligkeit eine schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfrist setzt. Ausgenommen sind Fälle, in denen ein fester Termin kalendermäßig bestimmt wurde.

(3) Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Erkrankung des zuständigen Sachverständigen oder Verzögerungen Dritter (z. B. Labore) berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher zusammen mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.

(2) Der Verbraucher kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers kann der Auftragnehmer die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. In diesem Fall hat der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts den anteiligen Wert der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu vergüten (§ 357a Abs. 2 BGB).

(4) Bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die aus der Nichtdurchsetzung von Förderanträgen resultieren, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.

(4) Soweit Dritte (z. B. akkreditierte Labore) Teilleistungen erbringen, haftet der Auftragnehmer nur für die sorgfältige Auswahl dieser Dritten.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Der Auftragnehmer ist bei Mängeln der erbrachten Leistung zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung) berechtigt. Das Recht auf Nacherfüllung entfällt, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

(2) Gegenüber Unternehmern sind Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme der Leistung. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Gutachten, Berichte, Pläne, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(3) Die Verwendung von Gutachten oder Berichten in Gerichts- oder Behördenverfahren ist zulässig, sofern dies mit dem ursprünglichen Auftragszweck vereinbar ist.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die jeweils andere Partei hat der Weitergabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder dem Empfänger bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, sowie für gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG).

(2) Details zur Datenverarbeitung, zu Rechten der betroffenen Personen sowie zur Speicherdauer sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Website unter glc.energy abrufbar ist.

§ 13 Kündigung und Stornierung

(1) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.

(2) Storniert der Auftraggeber einen Vor-Ort-Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale von 50 % der für den Termin kalkulierten Vergütung zu berechnen.

(3) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb nach Maßgabe von § 648 BGB anrechnen lassen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(2) Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Ismaning/München). Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Auftraggeber in Deutschland ansässig ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.