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Sachverständigengutachten · UBA-Leitfaden

Schimmel-Gutachten nach UBA-Leitfaden

Für Unternehmen, Büros, Praxen, Kitas und Hausverwaltungen: Wenn der Schaden vor Gericht oder bei der Versicherung verhandelt wird, brauchen Sie mehr als eine Einschätzung: ein Gutachten nach Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts als fachliche Grundlage für Versicherungs- oder Gerichtsverfahren.

Schimmel-Gutachten nach UBA-Leitfaden
Was Sie am Ende haben
Sie erhalten ein Gutachten nach dem UBA-Schimmel­leitfaden (2017): Begehungsprotokoll, Messwerte und Fotodokumentation, bei Bedarf mit Probenahme und Laborbefund — mit ausführlicher Herleitung, Bewertung und Antworten auf die vereinbarten Fragestellungen.
Ablauf

So gehen wir vor

01

Anlass-Klärung

Versicherungs-, Miet- oder Bausache? Wir klären, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.

02

Vor-Ort-Begehung

Aufnahme nach UBA-Methodik: Bauteilbewertung, Messung, Probenentnahme, Fotodokumentation.

03

Laboranalysen

Wo nötig: Materialproben und/oder Luftmessungen über akkreditiertes Labor.

04

Gutachten-Erstellung

Bestandsaufnahme, Ursachenanalyse, Bewertung, abgegrenztes Sanierungskonzept: alles nach UBA-Methodik begründet.

05

Übergabe & Nachfragen

Persönliche Übergabe; Stellungnahme zu Rückfragen von Anwälten/Versicherungen inklusive.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Vorgehen nach UBA-Schimmelleitfaden
  • Vor-Ort-Begehung halber/ganzer Tag
  • Laborproben (akkreditiert) bei Bedarf
  • Ursachen-, Bewertungs- und Sanierungskonzept
  • Klar abgegrenzte technisch erforderliche Maßnahmen
  • Schriftliches Sachverständigengutachten
  • Stellungnahme bei Rückfragen (4 Wochen)
Gut zu wissen

Was das Gutachten enthält

Ein UBA-konformes Gutachten folgt einer in Deutschland anerkannten Methodik. Wir arbeiten nach dem Leitfaden des Umweltbundesamts und dokumentieren Methode, Messwerte und Herleitung. Wie ein Gericht ein Gutachten würdigt, entscheidet allein das Gericht.

  • Methodisch nachvollziehbar nach UBA
  • Klar zwischen Befall und vorbeugender Maßnahme abgegrenzt
  • Sanierungskonzept proportional zum Befund
  • Stellungnahme bei Rückfragen inklusive
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

Bei juristischer Auseinandersetzung (Mietminderung, Kaufrückabwicklung), bei Versicherungsfällen mit größerem Schaden oder wenn der Sanierungsumfang strittig ist.

Je nach Aufwand und Objektgröße. Wir geben vorab einen festen Rahmen, bevor die Beauftragung erfolgt.

Bei entsprechender Beauftragung durch das Gericht: sprechen Sie uns an.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen