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Pflicht-Audit · DIN EN 16247-1

Energieberatung nach DIN EN 16247

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist die vollständige Bestands­aufnahme aller Energieströme im Unternehmen. Für Nicht-KMU gesetzlich Pflicht nach EDL-G (alle 4 Jahre), für KMU mit 50 % BAFA-Zuschuss förderbar. Wir liefern ein Audit, das die Norm erfüllt, und dazu eine wirtschaftlich gerechnete Maßnahmenliste, die intern tragfähig ist.

Energieberatung nach DIN EN 16247
Was Sie am Ende haben
Sie haben einen normkonformen Audit-Bericht (prüffest gegenüber BAFA und im Konzernverbund) plus eine priorisierte Maßnahmen­liste mit Investitions­kosten, Energie- und CO₂-Einsparung, Amortisation und Förder­bezug — als Entscheidungs­vorlage für Geschäfts­führung oder Beirat.
Ablauf

So gehen wir vor

01

Einleitender Kontakt & Auftakt

Wir klären Ziele, Anwendungs­bereich und Grenzen des Audits, benennen Verantwort­liche auf beiden Seiten und vereinbaren Daten­anforderungen, Form und Termin des Berichts. Bei mehreren Standorten Stichproben­konzept.

02

Datenerfassung & Messplan

Strukturierte Erfassung von Lastgängen, Verbrauchs- und Anlagen­daten. Bewertung auf Konsistenz und Eignung. Wo Daten fehlen oder unzuverlässig sind, planen wir Messreihen oder ein Stichproben­verfahren — methodisch begründet.

03

Vor-Ort-Begehung

An jedem ausgewählten Standort 0,5–1 Tag vor Ort. Aufnahme der signifikanten Energie­einsätze, Arbeits­abläufe und Nutzungs­muster, Interviews mit Verantwortlichen, ggf. ergänzende Messreihen.

04

Analyse & Bewertung

Energie­bilanz und Energiefluss­diagramm. Identifikation signifikanter Energie­einsätze (SEU), Festlegung von Energie­leistungs­kenn­zahlen (EnPI) je Einsatz. Bewertung möglicher Maßnahmen nach DIN EN 17463 — mit Investition, Einsparung, CO₂-Wirkung, Amortisation.

05

Audit-Bericht

Normkonformer Audit-Bericht mit Energiefluss­diagramm, SEU, EnPIs, statischen Faktoren und relevanten Variablen — sowie der priorisierten Maßnahmen­tabelle inkl. Investitions­kosten, Energie­kosten­einsparung, CO₂-Einsparung, Kapital­wert (wo möglich) und Lebens­zyklus­kosten.

06

Abschluss & Übergabe

Persönliches Abschluss­gespräch mit den Energie­verantwortlichen und ggf. Beirat. BAFA-Bestätigungs­erklärung (KMU), Übergabe der Audit-Unterlagen, optional Begleitung der Maßnahmen­umsetzung und Förderantragstellung.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Auftakt-Workshop & strukturierte Datenanforderung
  • Bewertung der Datenqualität (Konsistenz, Eignung)
  • Mess- und Stichprobenplan (bei Multi-Site)
  • Vor-Ort-Begehung aller relevanten Standorte
  • Energiebilanz inkl. Energieflussdiagramm
  • Identifikation signifikanter Energieeinsätze (SEU)
  • Festlegung von Energieleistungskennzahlen (EnPI)
  • Maßnahmenbewertung nach DIN EN 17463 (Wirtschaftlichkeit)
  • Normkonformer Audit-Bericht nach DIN EN 16247-1:2022
  • BAFA-Bestätigungserklärung (KMU-Zuschuss)
  • Persönliches Abschluss­gespräch
  • Auf Wunsch: Förderantragstellung für identifizierte Maßnahmen
  • Unterstützung bei Rückfragen nach Abschluss
Förderung & Kontext

KMU: 50 % BAFA-Zuschuss. Nicht-KMU: gesetzliche Pflicht

Die Förderlandschaft hängt am KMU-Status. KMU erhalten 50 % der Auditkosten als BAFA-Zuschuss über die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN, Modul 1): maximal 3.000 € bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € netto, sonst maximal 600 €. Nicht-KMU sind nach EDL-G audit-pflichtig: die Beratung selbst ist nicht gefördert, die identifizierten Maßnahmen sind aber meist über BEG / BAFA förderfähig. Reihenfolge wichtig: BAFA-Antrag VOR Beauftragung.

  • KMU mit Energiekosten über 10.000 €/Jahr: 50 % Zuschuss, max. 3.000 €
  • KMU mit geringeren Energiekosten: 50 % Zuschuss, max. 600 €
  • Nicht-KMU: Pflichtaudit alle 4 Jahre, Stichprobenprüfung durch BAFA
  • Vertrag vor Antrag: nur mit förderrechtlicher Bedingung
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

Audit-pflichtig nach EDL-G sind alle Nicht-KMU: mehr als 250 Mitarbeitende ODER (Jahresumsatz > 50 Mio. € UND Bilanzsumme > 43 Mio. €). Tochter­gesellschaften und Konzern­verflechtungen werden mitgezählt. KMU sind nicht pflichtig, können aber den BAFA-Zuschuss nutzen. Wir prüfen Ihren Status kostenfrei vorab.

Das Audit nach DIN EN 16247-1 ist eine punktuelle Bestands­aufnahme alle 4 Jahre — Nachweis im Sinne des EDL-G. Ein Energie­managementsystem nach DIN EN ISO 50001 ist demgegen­über ein dauerhaftes System mit kontinuierlicher Verbesserung. Wer ISO 50001 zertifiziert ist, ist von der Audit-Pflicht befreit. Für die meisten Mittel­ständler ist das EN-16247-Audit der pragmatischere Weg.

Inhaltlich wenig, in der Formulierung viel: „Energie­effizienz verbessern“ heißt jetzt „energie­bezogene Leistung verbessern“. Neu sind zwei explizite Abschnitte zu Mess­plan (5.4) und Stichproben­verfahren (5.5) sowie drei informative Anhänge. Begriffe wurden an die ISO 50001 angeglichen (z. B. „relevante Variable“ und „statischer Faktor“ statt „Anpassungs­faktor“).

Das Audit muss mindestens 90 % des Gesamtenergie­verbrauchs abdecken. Bei Multi-Site arbeiten wir mit dem Stichproben­verfahren nach Anhang C der Norm — repräsentativ und methodisch begründet. Stichproben­konzept wird mit Ihnen abgestimmt und im Audit-Bericht dokumentiert.

Abhängig von Standort­zahl, Energie­einsatz und Komplexität. Wir nennen vorab einen festen Rahmen, bevor die Beauftragung erfolgt. Für KMU mit relevantem Energieverbrauch deckt der BAFA-Zuschuss häufig einen wesentlichen Teil der Kosten ab.

Bei Nicht-KMU drohen Bußgelder bis 50.000 € pro Verstoß. Das BAFA führt Stichproben­prüfungen durch und kann Audit-Berichte anfordern.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen