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BEG-Einzelmaßnahme · Gewerbe

Energieberatung für BEG-Einzelmaßnahmen

Sie wissen, welche Maßnahme ansteht: Heizungstausch, Dämmung, Lüftungsanlage, Fenster, neue Anlagentechnik. Wir machen daraus eine fachlich geplante, förderfähige Maßnahme und begleiten als gelisteter Energie-Effizienz-Experte bis zur Auszahlung.

Energieberatung für BEG-Einzelmaßnahmen
Was Sie am Ende haben
Ihre Maßnahme ist technisch korrekt geplant, der Antrag vollständig vorbereitet und die Umsetzung förderkonform begleitet — bis zum Verwendungsnachweis und zur Auszahlung der bewilligten Förderung.
Ablauf

So gehen wir vor

01

Erstgespräch & Förderfähigkeit

Wir prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Maßnahme förderfähig ist — BEG NWG, BEG EM Wohnen, BAFA-Programme.

02

Technische Projektbeschreibung (TPB/BzA)

Technische Projektbeschreibung bzw. Bestätigung zum Antrag als fachliche Grundlage für den Förderantrag — VOR der Einzelmaßnahme, mit allen Berechnungen und Nachweisen.

03

Antragstellung

Antragstellung bei der zuständigen Förderstelle (BAFA / KfW) vor Beginn der Arbeiten, in der Reihenfolge, die das Programm vorgibt. Verträge mit Ausführenden vorab nur mit förderrechtlicher Bedingung.

04

Begleitung Bauausführung

Prüfung der Angebote, fachliche Begleitung in kritischen Bauphasen und Sicherstellung einer förderkonformen Umsetzung.

05

Technischer Projektnachweis (TPN/BnD)

Nach Durchführung: Technischer Projektnachweis bzw. Bestätigung nach Durchführung als Nachweis der förderkonformen Umsetzung. Damit die Auszahlung möglichst ohne Rückfragen durchläuft.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme
  • Technische Projektbeschreibung (TPB/BzA) — vor der Maßnahme
  • Antragstellung BAFA / KfW
  • Begleitung der Bauausführung
  • Technischer Projektnachweis (TPN/BnD) — nach der Maßnahme
  • Schluss- und Verwendungsnachweis
  • Kommunikation mit Förderstellen bei Rückfragen
Förderung & Kontext

Warum die Reihenfolge entscheidend ist

Für viele BEG-Maßnahmen ist ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte vorgeschrieben. Genauso wichtig ist die Reihenfolge von Vertrag, Antrag und Maßnahmenbeginn: Ein Vertrag ohne förderrechtliche Bedingung vor dem Antrag kann die Förderung kosten. Welche Vorgaben für Ihr Programm gelten, klären wir vor der Beauftragung.

  • Vertrag vor Antrag nur mit Förderbedingung
  • Energie-Effizienz-Experte gelistet bei dena
  • Steuerliche Alternative oft prüfenswert
  • Förderfähig je nach Programm und Maßnahme
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik außer Heizung und für die Baubegleitung schreibt die BEG einen gelisteten Experten vor, ohne ihn wird der Antrag nicht angenommen. Auch wo er nicht Pflicht ist, sichert eine unabhängige Begleitung die förderkonforme Umsetzung.

Möglichst früh, auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten. Ein Vertrag vor dem Antrag kann die Förderung kosten, wenn er keine förderrechtliche Bedingung enthält. Wir prüfen vor der Beauftragung, welche Vorgaben das Programm zum Vorhabenbeginn macht.

Üblicherweise als Honorar, abhängig von Komplexität und Investitionssumme. Die Beratung selbst ist je nach Programm anteilig förderfähig. Wir nennen vorab einen festen Rahmen.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen