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Nachweis · Nichtwohngebäude

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Bürogebäuden, Hallen, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden ist der Energieausweis Pflicht. Wir erstellen ihn rechtssicher nach GEG — als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, je nach Anwendungsfall.

Energieausweis für Nichtwohngebäude
Was Sie am Ende haben
Sie haben rechtzeitig zum Besichtigungstermin einen rechtssicheren Energieausweis für Ihr Gewerbeobjekt — digital, fristgerecht, GEG-konform.
Ablauf

Schritt für Schritt.

01

Daten erfassen

Vor-Ort oder per strukturierter Datenanforderung: Baujahr, Flächen, Nutzungszonen, Anlagentechnik, ggf. Verbrauchsdaten.

02

Zonierung & Berechnung

Bei Nichtwohngebäuden: Zonierung nach Nutzungen (Büro, Lager, Verkauf etc.) und Berechnung gemäß DIN V 18599.

03

Erstellung Energieausweis

Erstellung gemäß GEG, mit allen vorgeschriebenen Inhalten und Modernisierungsempfehlungen.

04

Übergabe

Digitales PDF inkl. Registrier-Nr. beim DIBt. Auf Wunsch persönliche Erklärung der Klassen.

Leistungsumfang

Das ist drin

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für NWG
  • Zonierung nach Nutzungstypen
  • Berechnung nach DIN V 18599
  • GEG-konform mit Modernisierungsempfehlungen
  • Digitales PDF + DIBt-Registriernummer
  • 10 Jahre gültig
Förderung & Kontext

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Bei Nichtwohngebäuden ist meist der Bedarfsausweis sinnvoll — der Verbrauchsausweis ist nur in bestimmten Konstellationen zulässig. Wir prüfen, welcher in Ihrem Fall gesetzlich zulässig und inhaltlich aussagekräftig ist.

  • Verbrauchsausweis: nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
  • Bedarfsausweis: aussagekräftiger, oft erforderlich
  • Pflichtangabe schon in der Anzeige
  • Bußgeld bei Verstoß gegen GEG-Pflichten möglich
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen.

Frage stellen

Bei Verkauf, Neuvermietung und Neuverpachtung von Nichtwohngebäuden. Er muss bereits in der Anzeige (Kennwerte) angegeben werden und spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen.

Ein bestehender Ausweis bleibt 10 Jahre gültig. Nach umfassender Sanierung empfiehlt sich eine Aktualisierung — die energetische Bewertung wird i.d.R. deutlich besser.

Ohne gültigen Ausweis bei Verkauf/Vermietung drohen Bußgelder nach § 108 GEG.

Nächster Schritt

15 Minuten — und Sie wissen, ob wir der richtige Ansprechpartner sind.

Kostenfreies Erstgespräch ohne Verkaufsdruck. Wir hören zu und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
i.d.R. innerhalb 48 Std.