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Nachweis · Nichtwohngebäude

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Bürogebäuden, Hallen, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden ist der Energieausweis Pflicht. Wir erstellen ihn nach den Vorgaben des GEG — als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, je nach Anwendungsfall.

Energieausweis für Nichtwohngebäude
Was Sie am Ende haben
Sie haben rechtzeitig zum Besichtigungstermin einen Energieausweis nach GEG für Ihr Gewerbeobjekt, digital, fristgerecht, GEG-konform.
Ablauf

So gehen wir vor

01

Daten erfassen

Vor Ort oder anhand einer strukturierten Datenabfrage: Baujahr, Flächen, Nutzungszonen, Anlagentechnik, ggf. Verbrauchsdaten.

02

Zonierung & Berechnung

Bei Nichtwohngebäuden: Zonierung nach Nutzungen (Büro, Lager, Verkauf etc.) und Berechnung gemäß DIN V 18599.

03

Erstellung Energieausweis

Erstellung gemäß GEG, mit allen vorgeschriebenen Inhalten und Modernisierungsempfehlungen.

04

Übergabe

Digitales PDF inkl. Registrier-Nr. beim DIBt. Auf Wunsch persönliche Erklärung der Klassen.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für NWG
  • Zonierung nach Nutzungstypen
  • Berechnung nach DIN V 18599
  • GEG-konform mit Modernisierungsempfehlungen
  • Digitales PDF + DIBt-Registriernummer
  • 10 Jahre gültig
Förderung & Kontext

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Für bestehende Nichtwohngebäude sind grundsätzlich beide Ausweisarten zulässig, bei Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis setzt belastbare Verbrauchsdaten voraus, der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger. Wir prüfen, welcher in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist.

  • Verbrauchsausweis: auf Basis von mindestens drei Jahren Verbrauchsdaten
  • Bedarfsausweis: aussagekräftiger, bei Neubauten Pflicht
  • Pflichtangabe schon in der Anzeige
  • Bußgeld bei Verstoß gegen GEG-Pflichten möglich
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

Bei Verkauf, Neuvermietung und Neuverpachtung von Nichtwohngebäuden. Er muss bereits in der Anzeige (Kennwerte) angegeben werden und spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen.

Ein bestehender Ausweis bleibt 10 Jahre gültig. Nach umfassender Sanierung empfiehlt sich eine Aktualisierung — die energetische Bewertung wird in der Regel deutlich besser.

Ohne gültigen Ausweis bei Verkauf/Vermietung drohen Bußgelder nach § 108 GEG.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen