So gehen wir vor
Daten erfassen
Vor Ort oder anhand einer strukturierten Datenabfrage: Baujahr, Flächen, Nutzungszonen, Anlagentechnik, ggf. Verbrauchsdaten.
Zonierung & Berechnung
Bei Nichtwohngebäuden: Zonierung nach Nutzungen (Büro, Lager, Verkauf etc.) und Berechnung gemäß DIN V 18599.
Erstellung Energieausweis
Erstellung gemäß GEG, mit allen vorgeschriebenen Inhalten und Modernisierungsempfehlungen.
Übergabe
Digitales PDF inkl. Registrier-Nr. beim DIBt. Auf Wunsch persönliche Erklärung der Klassen.
Was Sie erhalten
- —Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für NWG
- —Zonierung nach Nutzungstypen
- —Berechnung nach DIN V 18599
- —GEG-konform mit Modernisierungsempfehlungen
- —Digitales PDF + DIBt-Registriernummer
- —10 Jahre gültig
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Für bestehende Nichtwohngebäude sind grundsätzlich beide Ausweisarten zulässig, bei Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis setzt belastbare Verbrauchsdaten voraus, der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger. Wir prüfen, welcher in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist.
- ›Verbrauchsausweis: auf Basis von mindestens drei Jahren Verbrauchsdaten
- ›Bedarfsausweis: aussagekräftiger, bei Neubauten Pflicht
- ›Pflichtangabe schon in der Anzeige
- ›Bußgeld bei Verstoß gegen GEG-Pflichten möglich
Was Kunden vorab fragen
Bei Verkauf, Neuvermietung und Neuverpachtung von Nichtwohngebäuden. Er muss bereits in der Anzeige (Kennwerte) angegeben werden und spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen.

