StartEnergieberatung KommunenBaubegleitung bei Einzel­maßnahmen oder Komplett­sanierung
BEG · Baubegleitung

Baubegleitung bei Einzel­maßnahmen oder Komplett­sanierung

Sanierung kommunaler Liegenschaften — von der einzelnen Maßnahme (Heizungs­tausch, Dämmung, Fenster, Lüftung) bis zur Komplett­sanierung einer Schule, Kita oder Verwaltung. Technische Planung, Förder­antrag und fachliche Begleitung der Bau­phase aus einer Hand — die formale Vergabe bleibt bei Ihnen.

Baubegleitung bei Einzel­maßnahmen oder Komplett­sanierung
Was Sie am Ende haben
Ihre Maßnahme ist fachlich sauber geplant und der Förder­antrag geht durch — die Auszahlung kommt am Ende tatsächlich auf dem Konto der Kommune an. Welche Vergabe­vorgaben für Sie gelten und wie wir uns dort einbringen, klären wir gemeinsam.
Ablauf

Schritt für Schritt.

01

Erstgespräch & Förder-Check

Welche Maßnahme, welches Förder­programm kommt in Frage, welche kommunalen Rahmen­bedingungen sind zu beachten? Wir klären die Reihen­folge — Antrag VOR Auftrag.

02

Technische Projektbeschreibung (TPB/BzA)

Technische Projektbeschreibung bzw. Bestätigung zum Antrag als fachliche Grundlage — VOR der Einzelmaßnahme, mit Berechnungen, Nachweisen und Förder­bezug.

03

Antragstellung

Antrag bei BAFA / KfW — VOR Vertragsschluss mit dem ausführenden Unternehmen. Reihen­folge ist Pflicht.

04

Begleitung Vergabe & Bau

Leistungs­verzeichnis, fachlich neutrale Angebots­prüfung, Begleitung in kritischen Bau­phasen — als Zuarbeit für Ihre Vergabe­stelle.

05

Technischer Projektnachweis (TPN/BnD)

Nach Durchführung: Technischer Projektnachweis bzw. Bestätigung nach Durchführung — Nachweis der förderkonformen Umsetzung. Schluss- und Verwendungs­nachweis sauber dokumentiert für die Kommunal­aufsicht.

Leistungsumfang

Das ist drin

  • Förderfähigkeits-Check der Maßnahme
  • Technische Projektbeschreibung (TPB/BzA) — vor der Maßnahme
  • Antragstellung BAFA / KfW
  • Listung als Energie-Effizienz-Experte (dena)
  • Fachliche Zuarbeit für die Vergabe­stelle
  • Fachliche Bau­phasen-Begleitung
  • Technischer Projektnachweis (TPN/BnD) — nach der Maßnahme
  • Schluss- und Verwendungs­nachweis
Förderung & Kontext

BEG, KfW und Kommunalrichtlinie kommen in Frage

Für kommunale Sanierungs­vorhaben sind je nach Konstellation mehrere Pfade möglich: BEG für förderfähige Einzelmaßnahmen, KfW-Kommunalkredite und die Kommunalrichtlinie für klimawirksame Maßnahmen. Welche Kombination für Sie passt, klären wir vorab gemeinsam.

  • Antrag VOR Vertragsschluss zwingend
  • Energie-Effizienz-Experte (dena) erforderlich
  • Kommunale Vergabe­vorgaben sind zu beachten
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen.

Frage stellen

Das hängt vom Maßnahmen­umfang ab. Für Einzelmaßnahmen kommt häufig BEG in Frage, bei Komplett­sanierungen oft ein KfW-Kommunalkredit, für klimawirksame Quartiers­maßnahmen die Kommunalrichtlinie. Wir bewerten die Optionen im Erstgespräch.

Die Vergabe liegt vollständig bei der Kommune — Vergabe­stelle und Bauamt entscheiden, welches Verfahren zutreffend ist. Wir liefern fachliche Zuarbeit (Leistungs­verzeichnis, neutrale Angebots­prüfung) und unterstützen in technischen Fragen. Die rechtliche Verantwortung bleibt beim Auftrag­geber.

Wir verkaufen keine Anlagen­technik, übernehmen keine Bau­leitung und sind an keinem Liefer­anten beteiligt. Honorar ist die einzige Einnahme­quelle — wichtig für die Nachweis­barkeit der Anbieter­neutralität gegenüber der Vergabe­stelle.

Nächster Schritt

15 Minuten — und Sie wissen, ob wir der richtige Ansprechpartner sind.

Kostenfreies Erstgespräch ohne Verkaufsdruck. Wir hören zu und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
i.d.R. innerhalb 48 Std.