Schritt für Schritt.
Auftakt & Abstimmung
Liegenschaftsliste, Zielsetzung, Rahmenbedingungen. Wir bereiten unser Honorarangebot so auf, dass es Ihrer Vergabestelle als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden kann — die formale Vergabe bleibt bei Ihnen.
Begehung mit Hausmeister
Koordinierte Aufnahme von Hülle, Anlagentechnik, Verbrauch — über mehrere Liegenschaften oder einzelne Gebäude. Mit Hausmeister und Bauamt abgestimmt.
Bilanz & Maßnahmenmatrix
Vollständige DIN V 18599-Berechnung je Liegenschaft, Wirtschaftlichkeit, Förderbezug und CO₂-Wirkung. Vergleich nach Sanierungs-Priorität.
Bericht & Gremienvorlage
Schriftlicher Bewertungsbericht mit Maßnahmen, Förderbezug und Empfehlungen — auf Wunsch persönlich im Gremium fachlich vorgestellt.
Das ist drin
- —Begehung & Bestandsaufnahme aller Liegenschaften
- —Bilanzierung nach DIN V 18599
- —Maßnahmenmatrix mit Wirtschaftlichkeit
- —Förderbezug BEG / KfW / Kommunalrichtlinie
- —Bewertungsbericht je Liegenschaft
- —Optional: Präsentation im Gemeinderat
BAFA-Beratung und kommunale Förderprogramme kombinierbar
Für die Beratung selbst ist je nach Konstellation ein BAFA-Zuschuss möglich; investive Maßnahmen werden anschließend über BEG, KfW oder die Kommunalrichtlinie gefördert. Welche Programme für Ihre Kommune passend und mit Ihren Vergabevorgaben vereinbar sind, klären wir im Erstgespräch — die endgültige Programmauswahl liegt bei Ihnen.
- ›BAFA-Beratungsförderung prüfen wir individuell
- ›Antrag in der Regel VOR Beauftragung erforderlich
- ›Folgemaßnahmen über BEG / KfW
- ›Kommunalrichtlinie für Klimaschutz-Konzepte
Was Kunden vorab fragen.
Ja. GLC ist in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderung Nichtwohngebäude geführt — Voraussetzung für nahezu alle BEG-Anträge öffentlicher Träger.

