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DIN V 18599 · Kommunale Liegenschaften

Energieberatung nach DIN V 18599 für Kommunen

Bilanzierung kommunaler Liegenschaften (Schulen, Kitas, Verwaltungs- und Sondergebäude) nach DIN V 18599. Vergabekonform aufbereitet und direkt als Entscheidungs­grundlage für Bauamt, Kämmerei und politische Gremien einsetzbar.

Energieberatung nach DIN V 18599 für Kommunen
Was Sie am Ende haben
Sie haben einen unabhängigen Bewertungs­bericht je Liegenschaft — als fachliche Grundlage für Bauamts­vorlagen, Gemeinde­rats-Beschlüsse und nachfolgende Förder­anträge. Welche Förder­programme im konkreten Fall passen und welche Vergabe­vorgaben für Ihre Kommune gelten, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Ablauf

So gehen wir vor

01

Auftakt & Abstimmung

Liegenschafts­liste, Zielsetzung, Rahmenbedingungen. Wir bereiten unser Honorar­angebot so auf, dass es Ihrer Vergabe­stelle als Entscheidungs­grundlage vorgelegt werden kann — die formale Vergabe bleibt bei Ihnen.

02

Begehung mit Hausmeister

Koordinierte Aufnahme von Hülle, Anlagen­technik, Verbrauch: über mehrere Liegenschaften oder einzelne Gebäude. Mit Hausmeister und Bauamt abgestimmt.

03

Bilanz & Maßnahmen­matrix

Vollständige DIN V 18599-Berechnung je Liegenschaft, Wirtschaftlichkeit, Förder­bezug und CO₂-Wirkung. Vergleich nach Sanierungs-Priorität.

04

Bericht & Gremien­vorlage

Schriftlicher Bewertungs­bericht mit Maßnahmen, Förder­bezug und Empfehlungen, auf Wunsch persönlich im Gremium fachlich vorgestellt.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Begehung & Bestands­aufnahme aller Liegenschaften
  • Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Maßnahmen­matrix mit Wirtschaftlichkeit
  • Förder­bezug BEG / KfW / Kommunalrichtlinie
  • Bewertungs­bericht je Liegenschaft
  • Optional: Präsentation im Gemeinderat
Förderung & Kontext

BAFA-Beratung und kommunale Förderprogramme kombinierbar

Für die Beratung selbst ist je nach Konstellation ein BAFA-Zuschuss möglich; investive Maßnahmen werden anschließend über BEG, KfW oder die Kommunalrichtlinie gefördert. Welche Programme für Ihre Kommune passend und mit Ihren Vergabe­vorgaben vereinbar sind, klären wir im Erstgespräch — die endgültige Programm­auswahl liegt bei Ihnen.

  • BAFA-Beratungs­förderung prüfen wir individuell
  • Antrag in der Regel VOR Beauftragung erforderlich
  • Folge­maßnahmen über BEG / KfW
  • Kommunalrichtlinie für Klima­schutz-Konzepte
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

Ja. GLC ist in der dena-Energieeffizienz-Experten­liste für Bundes­förderung Nichtwohn­gebäude geführt — Voraussetzung für nahezu alle BEG-Anträge öffentlicher Träger.

Wir bereiten unser Honorar­angebot inkl. Leistungs­beschreibung so auf, dass Sie es Ihrer Vergabe­stelle direkt vorlegen können. Welches Vergabe­verfahren für Ihre Kommune zutreffend ist, entscheiden Sie — wir liefern auf Wunsch fachliche Zuarbeit.

Ja. Auf Wunsch stellen wir die Ergebnisse im Gemeinderat vor — vor Ort oder per Videokonferenz — und treten dabei als unabhängiger Fachgutachter auf.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen