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DIN V 18599 · Kommunale Liegenschaften

Energieberatung nach DIN V 18599 für Kommunen

Bilanzierung kommunaler Liegenschaften — Schulen, Kitas, Verwaltungs- und Sondergebäude — nach DIN V 18599. Methodisch sauber, vergabekonform aufbereitet und direkt als Entscheidungs­grundlage für Bauamt, Kämmerei und politische Gremien einsetzbar.

Energieberatung nach DIN V 18599 für Kommunen
Was Sie am Ende haben
Sie haben einen unabhängigen Bewertungs­bericht je Liegenschaft — als fachliche Grundlage für Bauamts­vorlagen, Gemeinde­rats-Beschlüsse und nachfolgende Förder­anträge. Welche Förder­programme im konkreten Fall passen und welche Vergabe­vorgaben für Ihre Kommune gelten, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Ablauf

Schritt für Schritt.

01

Auftakt & Abstimmung

Liegenschafts­liste, Zielsetzung, Rahmenbedingungen. Wir bereiten unser Honorar­angebot so auf, dass es Ihrer Vergabe­stelle als Entscheidungs­grundlage vorgelegt werden kann — die formale Vergabe bleibt bei Ihnen.

02

Begehung mit Hausmeister

Koordinierte Aufnahme von Hülle, Anlagen­technik, Verbrauch — über mehrere Liegenschaften oder einzelne Gebäude. Mit Hausmeister und Bauamt abgestimmt.

03

Bilanz & Maßnahmen­matrix

Vollständige DIN V 18599-Berechnung je Liegenschaft, Wirtschaftlichkeit, Förder­bezug und CO₂-Wirkung. Vergleich nach Sanierungs-Priorität.

04

Bericht & Gremien­vorlage

Schriftlicher Bewertungs­bericht mit Maßnahmen, Förder­bezug und Empfehlungen — auf Wunsch persönlich im Gremium fachlich vorgestellt.

Leistungsumfang

Das ist drin

  • Begehung & Bestands­aufnahme aller Liegenschaften
  • Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Maßnahmen­matrix mit Wirtschaftlichkeit
  • Förder­bezug BEG / KfW / Kommunalrichtlinie
  • Bewertungs­bericht je Liegenschaft
  • Optional: Präsentation im Gemeinderat
Förderung & Kontext

BAFA-Beratung und kommunale Förderprogramme kombinierbar

Für die Beratung selbst ist je nach Konstellation ein BAFA-Zuschuss möglich; investive Maßnahmen werden anschließend über BEG, KfW oder die Kommunalrichtlinie gefördert. Welche Programme für Ihre Kommune passend und mit Ihren Vergabe­vorgaben vereinbar sind, klären wir im Erstgespräch — die endgültige Programm­auswahl liegt bei Ihnen.

  • BAFA-Beratungs­förderung prüfen wir individuell
  • Antrag in der Regel VOR Beauftragung erforderlich
  • Folge­maßnahmen über BEG / KfW
  • Kommunalrichtlinie für Klima­schutz-Konzepte
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen.

Frage stellen

Ja. GLC ist in der dena-Energieeffizienz-Experten­liste für Bundes­förderung Nichtwohn­gebäude geführt — Voraussetzung für nahezu alle BEG-Anträge öffentlicher Träger.

Wir bereiten unser Honorar­angebot inkl. Leistungs­beschreibung so auf, dass Sie es Ihrer Vergabe­stelle direkt vorlegen können. Welches Vergabe­verfahren für Ihre Kommune zutreffend ist, entscheiden Sie — wir liefern auf Wunsch fachliche Zuarbeit.

Ja. Wir kommen für die fachliche Vorstellung persönlich vorbei — vor Ort oder per Video — und treten als unabhängiger Fachgutachter auf.

Nächster Schritt

15 Minuten — und Sie wissen, ob wir der richtige Ansprechpartner sind.

Kostenfreies Erstgespräch ohne Verkaufsdruck. Wir hören zu und sagen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
i.d.R. innerhalb 48 Std.