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Begleitung · BAFA / KfW

Einzelmaßnahmen: Begleitung & Förderung

Sie wissen schon, was Sie tun wollen: neue Heizung, Dämmung, Fenster, Lüftung. Wir machen daraus eine fachlich geplante, förderfähige Maßnahme. Und begleiten Sie bis zur Auszahlung der bewilligten Förderung.

Einzelmaßnahmen: Begleitung & Förderung
Was Sie am Ende haben
Ihre Maßnahme ist technisch korrekt geplant, der Antrag vollständig vorbereitet und die Umsetzung förderkonform begleitet — damit es beim Verwendungsnachweis keine bösen Überraschungen gibt.
Ablauf

So gehen wir vor

01

Erstgespräch & Bestandsaufnahme

Wir prüfen, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist und zu welchen Bedingungen. Vor-Ort-Termin oder kompakte Online-Variante.

02

Technische Projektbeschreibung (TPB/BzA)

Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung bzw. Bestätigung zum Antrag: die fachliche Grundlage für den Förderantrag, VOR der Einzelmaßnahme. Mit allen Berechnungen und Nachweisen.

03

Antragstellung

BAFA oder KfW: Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und achten auf die vorgeschriebene Reihenfolge. Der Vertrag mit dem Handwerker muss die Förderzusage als Bedingung enthalten, ein Vertrag ohne diese Bedingung kann die Förderung kosten. Gestellt wird der Antrag vor Beginn der Arbeiten.

04

Bauausführung & Begleitung

Wir prüfen Angebote, sind bei kritischen Bauphasen erreichbar und begleiten die Umsetzung nach den Fördervorgaben.

05

Technischer Projektnachweis (TPN/BnD)

Nach der Umsetzung erstellen wir den Technischen Projektnachweis bzw. die Bestätigung nach Durchführung: er bestätigt die förderkonforme Umsetzung der Maßnahme. Damit die bewilligte Förderung ausgezahlt werden kann.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme
  • Technische Projektbeschreibung (TPB/BzA) — vor der Maßnahme
  • Antragstellung BAFA / KfW
  • Begleitung der Bauausführung
  • Technischer Projektnachweis (TPN/BnD) — nach der Maßnahme
  • Schluss- und Verwendungsnachweis
  • Kommunikation mit Förderstellen bei Rückfragen
Förderung & Kontext

Bis zu 80 % Förderung beim Heizungstausch

Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen sind nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig. Für Dämmung, Fenster und Lüftungsanlagen ist ein Energie-Effizienz-Experte Pflicht — wir sind in der dena-Liste eingetragen.

  • Heizungstausch (KfW): 30 % Grundförderung + Boni, insgesamt bis zu 80 %
  • Einzelmaßnahmen Hülle: 15 % + 5 % iSFP-Bonus (auf den Anteil über 30.000 €)
  • Steuerliche Alternative: 20 % über 3 Jahre absetzbar
  • Vertrag nur mit Förderbedingung, Antrag vor Baubeginn
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Lüftungsanlagen und für die Baubegleitung schreibt die BEG einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten vor, ebenso für den iSFP-Bonus. Beim Heizungstausch ist er nicht Pflicht, eine unabhängige Begleitung sichert aber die förderkonforme Umsetzung.

Möglichst früh — auf jeden Fall VOR der Auftragsvergabe. Ein Vertrag vor dem Antrag kann die Förderung kosten, wenn er keine förderrechtliche Bedingung enthält.

Das Honorar hängt von Komplexität und Umfang ab: wir nennen vorab einen transparenten Rahmen. Die Beratung selbst ist anteilig auch wieder förderfähig.

Ja. Statt BEG-Zuschuss können Sie 20 % der Kosten über 3 Jahre steuerlich absetzen. Wir prüfen mit Ihnen, was im Einzelfall günstiger ist.

5 % zusätzliche Förderung auf BEG-Einzelmaßnahmen, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) ausgewiesen ist. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus beim Einfamilienhaus erst ab 30.000 € förder­fähigen Ausgaben und nur für den Anteil darüber. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förder­fähigen Ausgaben, beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 €. Beispiel Gebäudehülle mit 60.000 € förder­fähigen Ausgaben: ohne iSFP 15 % auf 30.000 € = 4.500 € Förderung. Mit iSFP 15 % auf 60.000 € plus 5 % auf 30.000 € = 10.500 € — also 6.000 € mehr für dieselbe Maßnahme. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Grenzen je Wohn­einheit.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen