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Förderantrag · BAFA / KfW

Förderantragstellung

Sie wissen schon, welche Sanierungs­maßnahme Sie umsetzen wollen — neue Heizung, Dämmung, Fenster, Photovoltaik. Wir begleiten das Förder­antrags­verfahren bei BAFA und KfW: korrekte Reihenfolge, vollständige Unterlagen, dokumentierte Kommunikation mit der Förder­stelle — bis zur Auszahlung der bewilligten Förderung.

Förderantragstellung
Was Sie am Ende haben
Ihr Antrag wird vollständig und in der richtigen Reihenfolge eingereicht, mit allen erforderlichen Nachweisen. Wir begleiten Sie bis zum Verwendungs­nachweis und klären Rückfragen der Förder­stelle. Liegt ein Sanierungs­fahrplan vor, nutzen wir den iSFP-Bonus von 5 % auf BEG-Einzelmaßnahmen (seit Juli 2026 für den Anteil über 30.000 € förderfähiger Ausgaben).
Ablauf

So gehen wir vor

01

Auswahl des passenden Förderprogramms

BAFA-EBW, BEG-EM, KfW 458 (Heizung) oder steuerlich? Wir prüfen, welche Förderung sich für Ihre konkrete Maßnahme wirtschaftlich am meisten lohnt.

02

TPB/BzA aufbereiten

Technische Projektbeschreibung bzw. Bestätigung zum Antrag: Wirtschaftlichkeit, Stammdaten, Berechnungen, vollständig und prüffest VOR der Einzelmaßnahme aufbereitet.

03

Antragstellung

Einreichung bei BAFA / KfW vor Beginn der Arbeiten. Der Vertrag mit dem ausführenden Handwerker muss die Förderzusage als Bedingung enthalten, ein Vertrag ohne diese Bedingung kann die Förderung kosten.

04

Begleitung Umsetzung

Wir achten darauf, dass die Maßnahme förder­konform ausgeführt wird: keine bösen Überraschungen beim Schlussnachweis.

05

TPN/BnD & Verwendungs­nachweis

Nach Durchführung: Technischer Projektnachweis bzw. Bestätigung nach Durchführung als Nachweis der förderkonformen Umsetzung. Wir klären Rückfragen, bis die Auszahlung auf Ihrem Konto ist.

Leistungsumfang

Was Sie erhalten

  • Programm- und Förder­fähigkeits-Check
  • Vollständige Antragsunterlagen
  • Einreichung bei BAFA / KfW
  • Begleitung bis Bewilligungs­bescheid
  • Schluss- und Verwendungs­nachweis
  • iSFP-Bonus 5 % nutzen, wenn Sanierungs­fahrplan vorliegt
Förderung & Kontext

Reihenfolge entscheidet, sonst Fördergeld weg

Bei BEG-Einzelmaßnahmen gilt: Spätestens bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung kann die Förderung kosten. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist zudem ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte Pflicht.

  • Vertrag nur mit Bedingung der Förderzusage
  • Energie-Effizienz-Experte je nach Maßnahme Pflicht
  • iSFP-Bonus: + 5 % auf den Anteil über 30.000 €
  • Steuerliche Alternative oft prüfens­wert
Häufige Fragen

Was Kunden vorab fragen

Frage stellen

So früh wie möglich, auf jeden Fall VOR Auftragsvergabe an Handwerker oder Heizungs­bauer. Ein Vertrag vor dem Antrag kann die Förderung kosten, wenn er keine förderrechtliche Bedingung enthält.

Beides hat seinen Platz. Bei großen Einzelmaßnahmen lohnt sich der Zuschuss meist mehr. Bei kleineren Posten oder hoher Einkommen­steuer kann die steuerliche Variante besser sein.

5 % zusätzliche Förderung auf BEG-Einzelmaßnahmen, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) ausgewiesen ist. Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus beim Einfamilienhaus erst ab 30.000 € förder­fähigen Ausgaben und nur für den Anteil darüber. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förder­fähigen Ausgaben, beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 €. Beispiel Gebäudehülle mit 60.000 € förder­fähigen Ausgaben: ohne iSFP 15 % auf 30.000 € = 4.500 € Förderung. Mit iSFP 15 % auf 60.000 € plus 5 % auf 30.000 € = 10.500 € — also 6.000 € mehr für dieselbe Maßnahme. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Grenzen je Wohn­einheit.

Wir achten bei der Vorbereitung darauf, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Nachforderungen der Förder­stelle kommunizieren wir direkt mit der Behörde. Kommt es dennoch zu einer Ablehnung, prüfen wir die Gründe und besprechen mit Ihnen die weiteren Möglichkeiten.

Nächster Schritt

In einem Telefonat von etwa 15 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Telefon
0049 8161 2012875
E-Mail
info@glc.energy
Antwort
in der Regel innerhalb von zwei Werktagen